Frequently Asked Questions

Am Ende jeder Programmbeschreibung sind die Kosten und Leistungen beschrieben, sofern diese überhaupt von vorneherein feststehen. In aller Regel wird ein Beratungsgespräch durchgeführt, indem die gewünschten Leistungen aufgenommen werden und daraufhin ein individuelles Reiseangebot erstellt wird. Dort sind dann alle enthaltenen Leistungsbestandteile und die jeweiligen Kosten aufgeführt.

Mit Buchungsbestätigung und Ausstellung des Sicherungsscheines wird meistens ein Anzahlung verlangt (Höhe ca. Euro 250,-). Der Restbetrag wird erst kurz vor Abreise mit Übersendung der restlichen Reiseunterlagen fällig. Dann bekommen Sie eine Rechnung zugeschickt. Bei sehr kurzfristigen Buchungen kann auch auf die Anzahlung verzichtet werden und Sie bekommen mit den Reiseunterlagen, Sicherungsschein gleich die Endrechnung über den gebuchten Aufenthalt. Auf jeden Fall ist der Reisepreis vor Programmbeginn / Reisebeginn zu leisten.

Ja, klar, wir haben regelmässig Teilnehmer aus Österreich oder der Schweiz.

Selbstverständlich können auch alle anderen Nationalitäten am Auswandern auf Probe teilnehmen, sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und ein eventuell notwendiges Visum ausgestellt wird.

Sie können den Flug entweder über unseren Flupartner Fairlines (https://www.fairlines.de) in Deutschland buchen oder bei STA Travel in Wien, Österreich (https://www.sta.at). Ihren Flug können Sie aber auch in jedem Reisebüro Ihres Vertrauens buchen.

Sie werden bereits am Flughafen von einem Repräsentanten erwartet und abgeholt, sofern Sie die Flughafenabholung gebucht haben. Dieser bringt Sie dann zur Unterkunft. In der Regel kommt man am Wochenende an, hat Zeit zum Akklimatisieren und am folgenden Montag beginnt dann der Sprachkurs bzw. die Einführung oder das erste Treffen mit dem Repräsentanten. Alles wird entsprechend organisiert und vorbereitet sein!

Rechtzeitig vor Anreise in das Zielland erhalten Sie die Details zur gebuchten Unterkunft bzw. die Gastfamilienadresse mit Namen, Telefonnummern, Familienmitglieder usw. Meistens werden diese Angaben "homestay profile", "accommodation description" o.ä. genannt.

Sie können den Aufenthalt jederzeit stornieren und von der Teilnahme zurücktreten. Dann werden allerdings Rücktrittsgebühren fällig. Hier kann eine Reiserücktrittsversicherung einspringen und eventuelle Rücktrittsgebühren bei bestimmten, wichtigen Rücktrittsgründen erstatten. Bei einer späterer Teilnahme (Verschieben des Programms) können durchaus fällige Rücktrittsgebühren anrechnet werden. Dies wird im Einzelfall entschieden werden müssen. Bei Rücktritt vom Programm werden Rücktrittsgebühren / Stornogebühren berechnet. Die Höhe hängt vom Zeitpunkt des Rücktritts vor dem geplanten Programmbeginn ab. Schliessen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab, dann sind Sie auf der sicheren Seite!

Dafür stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Unsere Repräsentanten werden Ihnen selbstverständlich helfen, mit Rat und Tat zur Seite stehen, Ihnen evt. einen deutschsprachigen Arzt empfehlen oder eine bestimmte Klinik und können auch Papierkram abwickeln etc. Schliessen Sie eine Reiseabbruchsversicherung ab, falls Sie aus wichtigen Gründen vorzeitig nach Hause fliegen müssen.

Interswop Auslandsaufenthalte empfiehlt das "Protrip"-Versicherungspaket der Dr. Walter GmbH inklusive Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung können Sie optional zum Auswandern auf Probe abschliessen. Ideal für Langzeitaufenthalte, auch für USA/Canada.

 

PROTRIP

Das Protrip M Paket der Dr. Walter GmbH ab 28,90 €/Monat für Personen bis 29 Jahre und ab € 67,90/Monat für Personen bis 69 Jahre (ohne USA/Canada). (Keine Gewähr, da sich die Preise ändern können.) Alle aktuellen Versicherungsinfos finden Sie hier.

Wir geben Ihnen Hinweise zum benötigten Visum, wie und wo zu beantragen. Der Visaantrag selbst kann aber nur von Ihnen persönlich gestellt werden.

Von wo aus Sie möchten. Sie können sich ganz individuell Ihren Flugplan zusammenstellen.

Ja, im Anschluss an das Programm. Solange wie Sie im Land mit Ihrem Visum bleiben können. In der Regel 90 Tage, bei einigen Ländern sogar 180 Tage.

Theoretisch ja, dies hängt aber von der jeweiligen Ausländerbehörde im Zielland ab. Sofern Ihr Visum verlängert wird und alle anderen Dinge wie Unterkunft etc. abgeklärt sind, spricht nichts gegen eine Verlängerung.

Beantragen Sie schnellstmöglich einen neuen Reisepass bei der zuständigen Pass-Behörde Ihres Wohnortes. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6 Wochen und länger in Anspruch nehmen.

Ja, die Anmeldung und die Teilnahmevorbereitungen können bereits erledigt werden. Der neue Reisepass wird spätestens zur Visaantragstellung bzw. bei Anreise ins Zielland benötigt.

Nur bei speziellen Programmen mit expliziter Stellenvermittlung ist dies der Fall. Bei allen anderen Programmen ist der Teilnehmer im Zielland, um sich über alle Aspekte der Arbeitssuche konkret zu erkundigen. Es kann ein Jobcenter / Arbeitsvermittler / Recruiter vermittelt werden (ggf. kostenpflichtig), der besucht werden kann. Selbstverständlich können Sie sich vor Ort direkt bei in Frage kommenden Arbeitgebern vorstellen und sich um eine Arbeitsstelle bemühen.

Nein. Dies hängt nur von Ihren Bemühungen und Qualifikationen und der Arbeitsmarktlage vor Ort ab.

Nein. Dies hängt vom persönlichen Status und den aktuellen Immigrationsvorgaben eines jeden Ziellandes ab. In der Regel ist die Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung oder einer Work Permit ein erschwerlicher bürokratischer Vorgang, der monatelang oder jahrelang dauern kann. Aber ohne Job bekommt man sicherlich keine Arbeitsgenehmigung!

Nein. Erst wenn man einen festen Arbeitsvertrag in der Tasche hat, kann man als nächsten Schritt eine Arbeitsgenehmigung bzw. Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dazu muss man in aller Regel in sein Heimatland zurückkehren und beim zuständigen Konsulat eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Nein. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Sie nehmen am Programm gerade deshalb teil, um die Chancen einer Einwanderung zu erhöhen, indem Sie sich Fremdsprachenkenntnisse aneignen, vor Ort entsprechende Kontakte knüpfen und einige Aspekte einer möglichen Einwanderung abzuklären.

Dies ist nur mit einem sog. Working Holiday Visum möglich, in denen es dieses Visum gibt, unter anderem z.B. in Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Argentinien.  Es ist an bestimmte Nationalitäten gebunden und es gilt eine Altersgrenze von meistens 30 Jahren. Natürlich können Sie nebenher arbeiten gehen, falls Sie ansonsten eine gültige Arbeitserlaubnis oder den Pass des Ziellandes besitzen. In allen anderen Fällen ist dies aus visatechnischen und arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich. Man riskiert mglw. eine Ausweisung aus dem Land, da man ohne Arbeitserlaubnis einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Ausserdem gibt es in vielen Ländern (z.B. Lateinamerika, Südafrika) fast keine lukrativen Jobs oder Aushilfstätigkeiten wie in Europa.

Indem Sie viel arbeiten und lange genug dafür die notwendigen Mittel ansparen. Ohne Urlaubskasse kann man nicht verreisen. Und ohne ausreichendes Eigenkapital ist eine geplante Auswanderung utopisch und zum Scheitern verurteilt. Sobald Sie fremden Boden betreten, gehen die Ausgaben los. Bis Sie aber mehr Geld im Zielland verdienen als Sie ausgeben, kann es ein langer Weg sein.

Ich würde soetwas auch gerne machen, habe aber nicht genügend Geld. Gibt es irgendwelche finanziellen Mittel, Förderprogramme oder Stipendien, damit ich auch ins Ausland gehen kann?

Wir selbst vergeben keine Fördermittel. Wir sind ein Spezial-Reiseveranstalter. Alle unsere Programme sind kostenpflichtig. Man muss genügend Eigenmittel aufbringen, um sich mehrere Monate im Ausland aufhalten zu können. So wie auch ein Inlandsaufenthalt jeden Monat seinen Tribut abverlagnt, so kostet ein Auslandsaufenthalt meist sogar noch mehr, alleine wegen der Reisekosten. Nach etwaigen Förderprogrammen, in Frage kommenden Stipendien oder Crowdfunding-Kampagnen usw. müssten Sie sich selbst umschauen. Da können wir Ihnen leider nicht helfen.

Nein, wir sind keine allgemeine Auswanderer-Beratungsstelle. Auswanderer Beratung ist nach dem Auswandererschutzgesetz in Deutschland erlaubnispflichtig. Wir sind ein Reiseveranstalter und erteilen keine erlaubnispflichtigen Auswanderer-Beratungen. Wenden Sie sich dazu an die Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige.

Nein, wir sind kein allgemeiner Visaberatungsservice. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Konsulat.