AGBs

Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGBs) von Interswop Auslandsaufenthalte Sprach- und Bildungsreisen GmbH vom 15.09.2020

 

1 Allgemeines, Verhalten, Aufenthaltsverlängerung

Interswop Auslandsaufenthalte Sprach- und Bildungsreisen GmbH, im Folgenden auch Interswop genannt, ist Vertrags-/Reisevertragspartner des Teilnehmers bzw. seines Erziehungsberechtigten. Neben diesen AGBs können für bestimmte Programme oder einzelne Leistungen weitere oder andere Bedingungen bestehen. Interswop bietet Sprach-, Fortbildungs-, Arbeits- und Erlebnisaufenthalte an, nicht aber reine Urlaubs- o. Erholungsreisen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich gemäß den Landessitten zu verhalten und den Anweisungen der Ortskräfte Folge zu leisten. Sind bei einem Programm sog. "Program Rules" vorgegeben, auch seitens der ausländischen Vertragspartner, so sind diese Vertragsbestandteil. Der Teilnehmer verpflichtet sich zum Stillschweigen über Interna der Gast-Firmen/Institutionen/Farmen/Familien/Vertragspartner etc. gegenüber Dritten. Es ist dem Teilnehmer nicht gestattet, Details oder Kontaktdaten vermittelter Leistungsträger (Firmen, Farmen, Gastfamilien, Platzierungspartner, Arbeitgeber usw.) in jeglicher Weise zu publizieren, Dritten weiterzugeben oder selbst zu kommerziellen Zwecken zu nutzen. Verlängerungen einzelner Programmbestandteile (Programmverlängerung) sind nur in Absprache und Einverständnis mit Interswop möglich und werden in Rechnung gestellt.

 

2 Unterbringung / Verpflegung / Vergütung

Die Unterbringung erfolgt wie gebucht, i.d.R. in ortsüblichen, einfachen Unterkünften oder Gastfamilien. Reinigungs-/Verbrauchsmaterialien sind vom Teilnehmer anzuschaffen. Anspruch auf Einzelzimmer besteht nur, sofern gebucht. Vor Ort wird eine Unterkunft zugewiesen. Während des Aufenthalts kann es zum Wechsel der Unterkunft kommen. Die Unterkunft ist vom Teilnehmer in einem ordentlichen Zustand zu halten und regelmäßig zu reinigen. Abhandenkommen/ Beschädigungen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Beherbergung Dritter ist nicht gestattet bzw. nur mit Einverständnis und in Absprache mit der Ortsleitung. Ein Anspruch auf Unterkunft besteht nur für den gebuchten Zeitraum, unabhängig vom Rückflugdatum, welches vom Programm- und Unterkunftsende abweichen kann. Bei vermittelten Farmen, Wildlife- und Freiwilligenprojekten, Praktikums- und Arbeitgebern, die Unterkunft und/oder Verpflegung stellen und/oder eine Vergütung zahlen, steht Interswop nicht für die Art und Qualität der Unterkunft/Verpflegung oder für die Höhe und Zahlung der vereinbarten oder angebotenen Vergütung ein.

 

3 Praktikum/Tätigkeit/Farmstay/Vorhaben

Bei den von Interswop organisierten Stellen (Platzierung vor Ort) weisen die Ortskräfte dem Teilnehmer eine Praktikums-/Farmstay-/Volunteer-/Arbeits-Stelle zu. Der Teilnehmer ist verpflichtet, aktiv bei der Stellensuche mitzuwirken. Lag die Zusage einer Stelle vor und kommt es zum Widerruf seitens der Firma/Farm etc. oder zur Undurchführbarkeit des Vorhabens, so bemüht sich die Ortsleitung um eine Ersatzstelle. Bei Platzierungen vor Ort werden i.d.R. Interviews bei in Frage kommenden Firmen/Institutionen arrangiert, sofern eine geeignete Stelle nicht bereits vorher feststeht. Sobald eine Stellenzusage vorliegt, kann das Vorhaben begonnen werden, entsprechend der Vorgaben der Firma/Institution. Es besteht kein Anspruch auf eine Tätigkeit, falls der Teilnehmer den besonderen Voraussetzungen nicht genügt (z.B. ungenügende Sprachkenntnisse, fehlende Impfungen/ Versicherungen) oder keine Zusage seitens der Firma/Institution vorliegt bzw. eingeholt werden kann. Mit der Zurverfügungstellung einer Stelle bzw. der Vorlage/Einholung der Zusage einer Stelle gilt der Vermittlungsvertrag seitens Interswop als erfüllt. Interswop hat keinen Einfluss auf den Inhalt, Ablauf und Erfolg der Tätigkeit/des Vorhabens. Die effektive Dauer des Vorhabens kann von der Dauer des gebuchten Programm-Aufenthalts abweichen, z.B. aufgrund von Betriebsferien, Feiertagen, verzögertem Praktikums-/Farmstay-Beginns, Krankheit/Ausfall des Teilnehmers, innerbetriebliche Gründe, behördliche Auflagen und Verfügungen, höhere Gewalt etc. Bei von Teilnehmern organisierten Tätigkeiten (sog. Selbstbesorger) obliegt es dem Teilnehmer, eine geeignete Stelle zu finden. Es besteht kein Anspruch auf eine Tätigkeit, falls es dem Teilnehmer (Selbstbesorger) nicht gelingt, eine Zusage seitens einer Firma/Institution einzuholen. Für eine erfolgreiche Teilnahme sind ausreichende Sprachkenntnisse unabdingbar. Der Teilnehmer hält die Vorgaben der jeweiligen Firma/Institution/Farm ein. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Programm-Beendigung einen Kurzbericht über seinen Aufenthalt zu übermitteln. Der Teilnehmer berechtigt Interswop unentgeltlich dazu, übermittelte Berichte und Fotos zu Marketingzwecken zu verwenden, zu verändern, zu veröffentlichen und Dritten zu übermitteln.

 

4 Sprachkurse, Bescheinigungen

Der Sprachunterricht beginnt am Montag nach Eintreffen des Teilnehmers, falls kein Feiertag und nicht anders vereinbart. Der Unterricht kann in Gruppen mit Teilnehmern unterschiedlichen Sprachniveaus erfolgen, sofern nicht Einzelunterricht vereinbart ist. Sprachunterricht wird pro Unterrichtswoche gebucht und besteht aus 5 Tagen mit je 4 Unterrichtsstunden à 45 Minuten bei Gruppen-, bzw. 2 Unterrichtsstunden à 45 min. bei Einzelunterricht, von montags bis freitags, je nach Absprache mit den Lehrkräften, falls nicht anders vereinbart. An Sonn- und Feiertagen fällt der Unterricht aus und wird nicht nachgeholt. Anderweitig ausgefallener Unterricht wird nachgeholt. Bei Nichtinanspruchnahme von Unterricht seitens des Teilnehmers werden diese weder nachgeholt noch erstattet. Interswop stellt auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Ausfertigung einer Praktikums-/Teilnahmebescheinigung der jeweiligen Firma/Institution obliegt dem Teilnehmer. Nach Programmende kann keine Bescheinigungen vom Stellenanbieter eingefordert werden. Zusätzliche Bescheinigungen können gegen Entgelt ausgestellt werden.

 

5 Teilnahmekosten, Organisationskostenentschädigungen, Stornierung

Die Teilnahmekosten werden vor Reisebeginn fällig. Anzahlungen werden auf den Gesamt-Teilnahmepreis angerechnet. Anzahlungen werden bei Rücktritt des Teilnehmers als Entschädigung anteilig einbehalten und werden nicht erstattet. Interswop bietet spezialisierte, stark individualisierte Leistungen an, die auch zur Sicherheit des Teilnehmers rechtzeitig bei den ausländischen Vertragspartnern lange im Voraus gebucht werden müssen. Daher entstehen im Falle einer Stornierung durch den Teilnehmer, insbesondere auch gegenüber den ausländischen Partnern hohe Stornokosten. Die Rücktrittskosten bei Absage des Teilnehmers betragen bei Rücktritt vom 61. Tag bis zum 31. Tag vor geplantem Programm-Beginn 35 % der Gesamt-Teilnahmekosten (Reisepreis/Teilnahmepreis), bis zum 15. Tag vor geplantem Programm-Beginn 45 % der Gesamt-Teilnahmekosten, bis zum 7. Tag vor geplantem Programm-Beginn 55 % der Gesamt-Teilnahmekosten und ab dem 6. Tag vor geplantem Programm-Beginn 75 % der Gesamt-Teilnahmekosten; bzw. die vertraglich vereinbarte Mindest-Organisationskostenentschädigung/Stornogebühr. Bei Stornierung innerhalb vertraglich vereinbarter Bindungsfristen gelten die dort genannten Rücktrittsgebühren sowie die o.g. Rücktrittsgebühren bei Absage nach dem 61. Tag vor geplantem Programm-Beginn. Ein Rücktritt ist schriftlich anzuzeigen und wird bestätigt. Bei Rücktritt ab dem Tag des vorgesehenen, geplanten Programm-Beginns oder falls keine Rücktrittserklärung erfolgt und es damit zum Nichtantreten der Reise/des Programms („no show“) am vorgesehenen, geplantem Programm-Beginn kommt, wird der gesamte, vereinbarte Reisepreis fällig. Die gebuchten Reiseleistungen müssen nicht weiter vorgehalten werden und können auch anderweitig verwendet werden.

 

6 Rücktritt, Umbuchungen

Interswop kann im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurücktreten. Für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen bis zur Beendigung der Reise behält sich Interswop einen Entschädigungsanspruch vor. Sollten durch die Rückbeförderung Mehrkosten entstehen, so tragen beide Parteien die Kosten je zur Hälfte, sofern die Beförderung Bestandteil der gebuchten Leistungen ist. Die Durchführung der Reise/des Programms wird nur gewährleistet, sofern der ausländische Vertragspartner den Teilnehmer akzeptiert und bestätigt. Kann die Durchführung der Reise/des Programms nicht oder nicht mehr gewährleistet werden, kann Interswop vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt seitens Interswop werden bereits geleistete Zahlungen an den Teilnehmer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Visa-Gebühren, Gesundheitsvorsorgemaßnahmen und sonstige Kosten der Reisevorbereitung trägt der Teilnehmer und werden nicht erstattet. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und Reiseabbruchversicherung dringend empfohlen. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

Umbuchungs-/Verschiebungswünsche seitens des Teilnehmers haben schriftlich und rechtzeitig vor dem ursprünglich geplanten Programmbeginn zu erfolgen. Interswop evaluiert die Umbuchungs-/Verschiebungswünsche bei seinen Vertragspartnern und übermittelt schriftlich die Umbuchungs-/Verschiebungsoptionen sowie die sich evt. daraus ergebenden Leistungs- und Preisänderungen. Umbuchungen/Verschiebungen werden erst mit schriftlicher Umbuchungsbestätigung seitens Interswop wirksam. Umbuchungen/Verschiebungen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Je Umbuchung werden pauschal Euro 100,- berechnet. Zur Zeit der Umbuchung bestehende Ansprüche auf Rücktrittsgebühren bleiben bei Stornierung des Teilnehmers nach Umbuchung bestehen. Ein Anspruch auf eine Umbuchung/Verschiebung des Programms besteht nicht. Sollte die Durchführbarkeit des Programms aufgrund der Umbuchung bzw. des Umbuchungswunsches nicht mehr möglich sein, so wird die Umbuchung als Rücktritt des Teilnehmers gewertet.

Werden zur Durchführung eines Programms Unterlagen oder Angaben benötigt (z.B. Bewerbungsschreiben, CV, Fotos, Pass-Nr, Zeugnisse, Gesundheitsnachweise etc), hat der Teilnehmer diese schnellstmöglich bzw. in dem dafür vorgesehenen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen, anderenfalls kann es zur Verzögerung/ Verschiebung/ Leistungseinschränkung des Programms oder Stornierung seitens Interswop kommen, ohne Ersatz- o. Regressanspruch des Teilnehmers.

 

7 Behördliche/amtliche Verweigerung/Reisebeschränkungen

Das Risiko einer behördlichen Verweigerung (z.B. Nichterteilung eines Visums, Einreiseverweigerung, Reisebeschränkungen, Aussetzung von Visaerteilungen, Nichtanerkennung eines Praktikantenamtes, Stipendienablehnung und sonstige behördliche/amtliche Interventionen und Maßnahmen) der Durchführung des Vorhabens trägt der Teilnehmer, sofern Interswop nicht unmittelbar dafür verantwortlich ist. Im Falle einer behördlichen Verweigerung werden geleistete Anzahlungen anteilig als Entschädigung einbehalten und nicht erstattet. Auf einen geplanten Programm-Beginn wird hingearbeitet, dieser kann jedoch aufgrund behördlicher Verzögerungen (z.B. noch nicht erteiltes Visum, Reise- und Einreisebeschränkungen) um mehrere Wochen oder Monate nach hinten verschoben werden, bis die behördlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Teilnehmer muss eine Verschiebung seines Aufenthalts in Kauf nehmen und eine Nichtteilnahme aufgrund behördlicher Verzögerungen gilt als Rücktritt seitens des Teilnehmers, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Interswop.

 

8 Leistungen und Ausschluss von Erstattungen, Verjährung

Kann ein Leistungsbestandteil (z.B. Praktikums-/Farmstay-Platzierung) bei Leistungspaketen nicht erbracht werden, so ist eine Erstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen, wie z.B. Flug, Transfer, Unterkunft, Sprachunterricht etc, ausgeschlossen. Ansprüche aus der Nichterfüllung eines Leistungsbestandteils sind auf die Erstattung der ersparten Aufwendungen der nicht in Anspruch genommenen Leistungen (z.B. restliche Unterkunft/ Verpflegung) begrenzt. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet oder anderweitig angerechnet. Sollte ein Teilnehmer von sich aus Leistungen nicht in Anspruch nehmen (z.B. Nicht-Nutzung der Unterkunft bei längerer Abwesenheit, verfrühter Abreise, Programm-Abbruch etc.), so können diese Leistungen, auch zeitweise, an andere Teilnehmer vergeben werden. Wird aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Pandemie, Umwelt-, Naturkatastrophen, Unruhen, Kriegsereignissen usw.) ein Programm vorzeitig ausgesetzt, beendet oder geändert, findet es nicht statt, wird verschoben oder einzelne Leistungen können nicht mehr erbracht werden, erfolgt keinerlei Erstattung und es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Interswop. Der Teilnehmer hat eventuell entstehende höhere Kosten (Aufenthaltsverlängerung, Rückreise usw.) aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt selbst zu tragen. Alle Ansprüche auf Regress, Erstattungen oder Ersatz sowie sonstige Klagen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Programms schriftlich per Einschreiben gegenüber Interswop geltend zu machen. Jegliche Ansprüche des Teilnehmers gegenüber Interswop oder von Interswop bestellten Personen verjähren 24 Monate nach Beendigung der Programm-Teilnahme.

 

9 Haftung, Ausschluss

Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Unfälle, die sich während seines Auslandsaufenthalts einschl. An- und Abreise ereignen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Interswop. Schadensersatzansprüche an Interswop oder an von Interswop bestellte Personen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit den in Rechnung gestellten Leistungen stehen, sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Interswop. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind auf den dreifachen Teilnahmepreis begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Interswop. Ein Haftungsausschluss gilt nicht für Körperschäden. Ansprüche Dritter an Interswop oder an von Interswop bestellte Personen, die aus dem Wirken des Teilnehmers vor Ort resultieren, werden abgewiesen und an den Teilnehmer weitergeleitet, der sich gegenüber diesen Ansprüchen verantwortet. Es obliegt dem Teilnehmer, sich um alle notwendigen Reisevorbereitungen (Impfungen, Visaangelegenheiten, Versicherungen u.a.) zu kümmern. Interswop hat mit dem Info-Gespräch/den Info-Unterlagen bzw. mit der Anerkennung der AGBs seiner Informationspflicht Genüge getan. Interswop kann Teilnehmer aus schwerwiegenden Gründen vom Programm auszuschließen, ohne Anspruch auf Ersatz oder Erstattung. Z.B. bei gravierendem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, dem wiederholten Verstoß gegen die Hausordnung, dem Nichtbefolgen von Anweisungen der Ortskräfte, dem Nichtbegleichen offener Rechnungen, dem Begehen krimineller Handlungen, bei Drogenkonsum oder bei der Gefährdung des Programms bzw. anderer Teilnehmer durch das Verhalten des Teilnehmers.

 

10 Nichtigkeit

Die evt. Nichtigkeit einzelner Teilnahme- und Geschäftsbedingungen beeinträchtigen nicht den Bestand des restlichen Vertrages.

 

11 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand in Streitfällen ist der Sitz von Interswop Auslandsaufenthalte Sprach- und Bildungsreisen GmbH (Hamburg, Deutschland).