Immobilienkauf in Costa Rica

Immobilienkauf in Costa Rica - Für Ausländer oder Einwanderer möglich?

Die Gesetzgebung in Costa Rica gewährleistet das uneingeschränkte Recht auf Eigentum an Grund und Boden. Es sichert den Erwerb, den Besitz und die Veräußerung von Grund und Boden und umfaßt sowohl Grundstücke als auch die auf ihnen errichteten Gebäude. Eingeschränkt ist der Grunderwerb für Privatpersonen allein an der Küste, an Flußmündungen und auf den beiden costaricanischen Küsten vorgelagerten Inseln. Dieses umfassende Eigentumsrecht gilt für In- und Ausländer gleichermaßen.

 

Registrierung von Grundbesitz

Die Grundbesitzregistrierung ist gut organisiert. Nach dem bürgerlichen Gesetzbuch Costa Ricas sind alle Eigentumstitel in der Abteilung Grundbesitz der nationalen Registrierungsbehörde Registro Nacional zu registrieren. Die Grundstücksdokumente enthalten alle Informationen über das entsprechende Grundstück, einschließlich Belastung mit Hypotheken oder Nießbrauchsrechten.

 

Grunderwerb und Kauf einer Immobilie - Tipps für Auswanderer

Vor dem Erwerb einer Immobilie muss der Eigentumstitels geprüft werden. Eingetragene Belastungen wie Hypotheken oder Nießbrauchsrechte, sind später auch für den Käufer wirksam, wenn diese beim Kauf nicht ausgetragen werden. Der Käufer sollte sich auch den entsprechenden Katasterplan aushändigen lassen, der einen Stempel des Katasteramts aufweisen muß. Im Katasterplan sind die genauen Grundstücks-Grenzen eingezeichnet. Wurde das Grundstück zuvor parzelliert, so muss der Genehmigungsstempel der Gemeinde auf der Rückseite des Planes vorhanden sein.
Durch den Kaufvertrag kommt die Übertragung des Eigentums zustande.

 

Rechtsbeistand - Für Ausgewanderte zu empfehlen!

Der Kaufvertrag muß über einen amtlich zugelassenen Notar abgewickelt werden. Der Notar ist per Gesetz eine neutrale Partei und als solche den Interessen beider Vertragspartner verpflichtet. Der Käufer bestimmt einen Notar seines Vertrauens. Immobilien werden oft per Barzahlung gekauft. Ist die Immobilie dagegen mit einer Hypothek oder Nießbrauchsrechten belastet, so hat der Verkäufer das Recht, den Notar zu bestimmen.

Der Käufer sollte am besten einen unabhängigen und kompetenten Rechtsanwalt konsultieren. Wer (noch) nicht genügend Spanischkenntnisse besitzt, sollte einen deutschsprachigen Anwalt oder Notar hinzuziehen. Hilfestellung bei der Suche nach Rechtsbeistand kann die Anwaltskammer oder die Botschaften leisten. Für Anwaltshonorare bestehen in Costa Rica zwar verbindliche Untergrenzen, jedoch keine Obergrenzen. Die Anwaltshonorare sollten vorher vereinbart werden.

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