
Steuern in Neuseeland - Was müssen Auswanderer wissen?
Neben der Güter- und Umsatzsteuer (GST), entsprechend der europäischen Mehrwertsteuer, gibt es auch in Neuseeland eine Einkommenssteuer.
Einkommenssteuer für Privatpersonen
Arbeitgeber sind verpflichtet die Steuern direkt vom Lohn abzuziehen und abzuliefern. Am Ende des Jahres haben Steuerpflichtige eine Steuererklaerung einzureichen. Aufgrund dieser wird die definitive Veranlagung erfolgen und die bereits gelieferten Betraege verrechnet.
Steuersätze bei einem jährlichen Einkommen
NZ$ 0-14.000: 12,20 %
NZ$ 14.000 - 48.000: 19,20 %
NZ$ 48.001 - 70.000: 31,70 %
ab NZ$ 70.001: 34,70 %
Auf neuseeländische Anlagen werden keine Kapitalertragssteuern erhoben. Auf andere Kapitalerträge aber bis zu 30%.
Mehrwertsteuer (GST): 15 %.
Einkommen von Ausländern
Zinseinkünfte von nicht Ansässigen unterliegen entsprechendem Steuerabzug (10% sofern Doppelbesteuerungsabkommen greifen, 15% in anderen Fällen) oder einer Gebühr von 2%. Dividenden, die an nicht Ansässige ausgezahlt werden, unterliegen ebenfalls dem Steuerabzug. Unternehmen, die eine voll anrechenbare Dividende an nicht Ansässige auszahlen, können einen Abschlag auf einen Teil ihrer Unternehmenssteuer erhalten. Der Steuerabzug beläuft sich auf 33%.
Infos zum neuseeländischen Steuersystem erhalten Sie beim Inland Revenue Department (IRD):
https://www.ird.govt.nz/
Beim Auswandern auf Probe nach Neuseeland müssen Sie sich natürlich keine Gedanken über die leidige Steuer machen. Sie sind ja nur zur Probe in Neuseeland.