Visum und Reisepass

Visum und Reisepass - Was wird verlangt als Auswanderer auf Probe?

Voraussetzung zur Teilnahme ist der Besitz eines gültigen Reisepasses! Der Reisepass sollte über den geplanten Aufenthalt hinaus noch mind. ein halbes Jahr lang gültig sein. Sofern Sie noch keinen Reisepass besitzen, dieser abgelaufen ist oder demnächst abläuft, muss ein neuer Reisepass rechtzeitig beantragt werden. Und zwar bei der zuständigen Behörde (Einwohnermeldeamt/ Ordnungsamt/ Passbehörde). Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kann 6 Wochen oder mehr dauern!

Oftmals genügt bei einem Aufenthalt bis zu 3 Monaten Dauer lediglich ein Touristenvisum. Bei Aufenthalten länger als 3 Monate wird ein entsprechendes Visum vorab beantragt. Oder der Aufenthalt wird vor Ort verlängert. Nach Abschluss des Orientierungs-Aufenthalts kann der Teilnehmer noch zu Urlaubszwecken im Land bleiben und herumreisen. Entsprechend wird das Visum beantragt und der Rückflug gebucht.

Eventuell muss kein Visum vorab beantragt werden, da man als Tourist mit gültigen Reisepass ins Zielland einreisen kann. Mit der Einreise erhält man automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung von z.B. 90 Tagen. Trotzdem verlangen einige Länder dabei eine vorherige elektronische Reiseanmeldung ein paar Tage vor geplanter Anreise. Im Falle der USA und Canada ist dies die sogenannte Electronic Travel Authorization (ETA).

Ob ein Visum notwendig ist und welches Visum das richtige ist, müssen auch Sie rechtzeitig in Erfahrung bringen. Ebenso, ob Reiseanmeldungen gemacht werden müssen. 

Eventuelle Visagebühren oder Gebühren für Reiseanmeldungen sind nicht im Teilnahmepreis enthalten. Diese müssen vom Teilnehmer direkt an das Konsulat / die Botschaft entrichtet werden.

Visaanträge sind häufig persönliche Anträge, die nur vom Antragssteller selbst gestellt werden können. Wir als Veranstalter können nur Visahinweise geben, nicht aber den Visaantrag selbst für Sie stellen. Auch können wir keine Antragsformulare für Sie ausfüllen oder einreichen.

Wir teilen die aktuellen Visabestimmungen nach unserer Wissenslage für das gebuchte Programm mit. Zusätzlich erteilen wir Informationen zum notwendigen Visaverfahren. Im Folgenden finden Sie Anhaltspunkte zu den Visaverfahren (keine Gewähr, unterliegt ständigen Änderungen):

  • USA: Touristenvisum bis 3 Monate Aufenthalt. Bei einigen Aufenthalten auch F1 oder J1-Visum notwendig. ETA notwendig.
  • Canada: Touristenvisum bis 6 Monate Aufenthalt. ETA notwendig.
  • Australien: Touristenvisum bis 6 Monate Aufenthalt. Für Deutsche zwischen 18-30 Jahre auch Working Holiday Visum bis zu einem Jahr Aufenthalt.
  • Neuseeland: Bei Aufenthalten bis zu 6 Monaten Touristenvisum ausreichend. Für Deutsche zwischen 18-30 Jahre auch Working Holiday Visum bis zu einem Jahr Aufenthalt.
  • Südafrika: Touristenvisum bis zu 3 Monaten Aufenthalt.
  • Argentinien: Touristenvisum bis zu 3 Monaten Aufenthalt. Vor Ort verlängerbar.
  • Costa Rica: Touristenvisum bis zu 3 Monaten Aufenthalt. Kurze Ausreise (z.B. nach Panama) notwendig, um danach für weitere 3 Monate einzureisen.
Ab in den Flieger und weg hier