Wann kann ich zur Probe auswandern?
“Auswandern auf Probe“ kann grundsätzlich während des ganzen Jahres über begonnen werden.
Es sollte auch bedacht werden, dass der Aufenthalt häufig mit einem 4-wöchiger Sprachkurs vor Ort in der Zielstadt beginnt, sofern ein Sprachkurs gebucht wird. Dieser kann mit Ausnahme der Weihnachtsferienzeit an (fast) jedem Montag begonnen werden. Ab der zweiten Dezemberwoche sind alle Sprachschulen bis Anfang Januar geschlossen!
Zur Organisation Ihres individuellen Aufenthalts wird eine Vorlaufzeit oder Anmeldefrist von mindestens 4 Wochen benötigt. Besser ist es allerdings, sich frühzeitig anzumelden. Nur so kann eine Teilnahme gewährleistet werden. Idealerweise erfolgt die Anmeldung 3-6 Monate vor dem geplantem Aufenthaltsbeginn.
Der Sprachkurs dauert 4 Wochen bzw. solange wie gebucht und der anschliessende Orientierungs-Aufenthalt weitere 4-8 Wochen bzw. wie gebucht. Danach können Sie noch solange im Land bleiben, wie es das Visum erlaubt. Um Urlaub zu machen oder um andere Landesteile oder Nachbarländer zu bereisen. Der Rückflug wird entsprechend gebucht und das Visum entsprechend beantragt bzw. verlängert.
