Für wen geeignet?

Für wen ist Auswandern auf Probe geeignet?

Für Jeden, der

    • einfach nur mal „raus“ will
    • sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, sein Glück im Ausland zu versuchen
    • davon träumt auszuwandern
    • den Entschluss gefasst hat, Europa den Rücken zu kehren
    • die Möglichkeiten einer neuen Existenz ausserhalb der Heimat ausloten möchte
    • seine Zukunft eher in Übersee als Zuhause sieht
    • sich komplett verändern will
    • sich neuorientieren oder umorientieren möchte
    • seine Rente optimal an einem schönen Ort geniessen möchte
    • aus gesundheitlichen Gründen ein besseres Klima sucht
    • eine neue Fremdsprache effektiv lernen möchte
    • seine Englisch- oder Spanischkenntnisse verbessern möchte
    • dem schrecklichen europäischen Winter entfliehen möchte
    • eine Auszeit vom Alltäglichen benötigt

 

Nationalitäten: Neben deutschen, schweizer und österreichischen Staatsangehörigen können auch alle anderen Staatsangehörige „auswandern auf Probe“, sofern die evtuell notwendigen Visa- oder Aufenthaltsgehmigungen seitens des Ziellandes erteilt werden.

Altersgrenze: „Auswandern auf Probe“ zielt auf Personen ab 30 Jahre ab. Nach oben hin besteht keine Altersgrenze.  Schliesslich ist es nie zu spät, etwas Neues anzufangen oder auszuprobieren. Jüngere Teilnehmer sollten eher unsere Work & Travel Programmen oder Farmstays in Betracht ziehen.

Sprachkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse der Landessprache notwendig, da ein 4-wöchiger Intensiv-Sprachkurs im Programm enthalten ist. Es können sowohl Sprachanfänger als auch Fortgeschrittene teilnehmen. Man wird in einem entsprechenden Kurs eingebucht.

 

Mindest-Voraussetzungen:

  1. Besitz eines gültigen Reisepasses
  2. Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Hier können Sie das optimale Versicherungspaket Protrip für Langzeitaufenthalte der Dr. Walter GmbH abschliessen.
  3. Einhalten einer Anmeldefrist von mindestens 4 Wochen bzw. die bei einigen Ländern genannte Vorlaufzeit.

 

Pärchenprogramm

Bei der Teilnahme von 2 Personen an einem „Auswandern auf Probe“ - Aufenthalt erhalten beide Personen jeweils einen Rabatt von Euro 50,- auf den Gesamt-Teilnahmepreis.

 

Freundschaftswerbung / Werbebonus
Wirbt ein Teilnehmer einen weiteren Interessenten zur Teilnahme an einem Programm, so erhält sowohl der werbende Teilnehmer sowie der geworbene Interessent einen Werbebonus von Euro 50,- auf den Teilnahmepreis.

 

 

Für wen ist Auswandern auf Probe nicht geeignet?

Leider können wir keine Personen in das Programm aufnehmen, die

    • mittellos sind bzw. zu wenig Eigenmittel besitzen, um den Auslandsaufenthalt zu bezahlen
    • keinen gültigen Reisepass besitzen
    • keine entsprechende Aufenthaltserlaubnis / Einreiseerlaubnis für das Zielland erhalten
    • zu wenig Deutschkenntnisse besitzen, um das Programmkonzept zu verstehen
    • gleich im Zielland bleiben wollen ohne die notwendige dauernde Aufenthaltsgenehmigung vorab zu besitzen
    • die Leistung einer Arbeitsvermittlung und/oder eine Jobgarantie erwarten
    • sich eine Einwanderungsgarantie in das Zielland erhoffen

An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir keine offizielle Visaberatung oder Immigrationsrechtsberatung anbieten. Daher können wir keine verbindlichen Auskünfte zu speziellen Visaanliegen oder geforderte Dokumente erteilen. Auch nicht über die Validierung von Zeugnissen und Qualifikationen, Zoll- und Einreisebestimmungen usw., die nichts mit unserem Programmangebot zu tun haben. Es ist aufgrund vieler diffuser Anfragen nicht möglich, einen kostenlosen, allgemeinen Beratungsservice zum Thema Auswandern zu leisten. Allgemeine Anfragen, die nichts mit unseren Programmen zu tun haben, können wir weder telefonisch noch schriftlich beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Für Auswanderung in Deutschland zu werben ist verboten!

Ja, Sie haben richtig gelesen. Es gibt – wie scheinbar für alles – in Deutschland sogar ein Auswandererschutzgesetz! Eine Auswanderer-Beratung ist erlaubnispflichtig. Mit unseren Steuergeldern wird eine „Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige“ finanziert – die aber natürlich selbst keine Auswanderer-Beratungen durchführt ……

Wenn Werbung für Auswanderung in Deutschland verboten ist, dann will man wohl scheinbar Auwanderung verhindern. Was sind dann eigentlich „schutzwürdige Interessen von Auswanderern“??

Im Migrationsbericht  wird von ca. 800.000 Personen gesprochen, die im Jahr „Auswandern“ bzw. „Rückwandern“. Davon sind 3 von 4 Rückkehrer anderer Nationalitäten in ihre europäischen Heimatländer. Damit kommt man grosszügig auf vielleicht einmal 200.000 Personen, was ca. 0,25 % der Bevölkerung entspricht. Und wie viele Personen davon nehmen eigentlich die „Angebote“ dieser Behörde oder seiner designierten Beratungsstellen wahr?

Ist der Unterhalt einer eigenen Behörde für ein solche kleine Gruppe gerechtfertigt? Oder ein eigenes Schutzgesetz?

Wir denken nein. Dies alles mag vor über 100 Jahren einmal wichtig und relevant gewesen sein. Heute aber, wo man in 24 Stunden von jedem Ort der Welt zurück in seine Heimat fliegen kann, ist dies so überflüssig wie ein Sandkasten in der Sahara.

Schon klar, dass sich eine einmal geschaffene Behörde schwer selbst wieder abschafft. Auch wenn sie schon lange ihre Berechtigungsgrundlage verloren hat….

Diejenigen Auswandererwilligen, die sich über die überbordende Bürokratie, Verordnungswut und den Regulierungswahn in Deutschland beschweren, mögen sich hier wieder einmal bestätigt sehen. Unabhängig davon, dass sie dann im Ausland in vielen Ländern feststellen müssen, dass es sogar schlimmer sein kann, abhängig vom Land und den dortigen Bürokraten.

 

Auswandern und das Leben geniessen